Reisebedingungen Drucken

1. Abschluss des Reisevertrages

a) Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter (RV) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder elektronisch erfolgen. Eine befristete Reservierung ist möglich.

b) Spätestens nach zwei Wochen ist für Mehrtagesfahrten eine Anzahlung zu leisten. Tagesfahrten und eintägige Theaterfahrten/Veranstaltungen werden sofort bei Buchung spätestens jedoch binnen 14 Tagen bezahlt.

c) Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch den RV zustande.

d) Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten Fremdleistungen ist Potsdam Tours lediglich Reisevermittler. Der RV haftet insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung, nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst.

 

2. Bezahlung

a) Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB für Mehrtagesfahrten wird eine Anzahlung in Höhe von 15% des Reisepreises zur Zahlung fällig.

b) Die Restzahlung wird vier Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 5. genannten Grund abgesagt werden kann.

c) Sind Theaterkarten im Reisepreis enthalten, so ist deren Wert zusätzlich zur Anzahlung bei Erhalt der Buchungsbestätigung zu entrichten.

d) Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen, so ist der RV berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4. zu belasten.

e) Alle Preise enthalten die aktuell geltende gesetzliche Mehrwertsteuer.

 

3. Leistungsumfang und Leistungsmängel

a) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Reiseprogramm im Katalog.

b) Es ist dem RV vorbehalten, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen die Beförderung in einem Kleinbus zu organisieren.

c) Der RV ist verpflichtet, die Kunden unverzüglich über Leistungsänderungen zu informieren.

d) Bei auftretenden Leistungsänderungen und Mängeln ist der Kunde verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich dem Reiseleiter oder Busfahrer zur Kenntnis zu geben.

e) Die Kündigung vom Reisevertrag aufgrund von Reisemängeln ist erst zulässig, wenn der RV, eine ihm vom Reisenden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom RV verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

f) Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.

 

4. Rücktritt durch den Kunden

a) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung beim RV. Dem Kunden wird empfohlen, dies schriftlich zu tun. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der RV den Anspruch auf den Reisepreis. Statt dessen kann er, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

b) Dieser Entschädigungsanspruch ist zeitlich gestaffelt, d. h. die Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn ist in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert. Bei der Berechnung der Entschädigung werden gewöhnlich ersparte Aufwendung und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

KURZ- UND URLAUBSREISEN:

  • Bis zum 29. Tag vor Reisebeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,- Euro pro Person erhoben;

  • vom 28. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises, mindestens 25,- Euro;

  • vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises, mindestens 50,- Euro;

  • vom 14. bis 8. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises;

  • ab dem 7. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises;

  • bei Nichtantritt oder Stornierung am Abfahrtstag werden 80 % des Reisepreises  berechnet.

TAGESFAHRTEN:

  • Bis zum 15. Tag vor Reiseantritt wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,- Euro pro Person erhoben;

  • ab 14. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises,

  • bei Nichterscheinen und Absage am  Reisetag 100 % Stornierungskosten des Reisepreises abzüglich ersparter Aufwendungen für Fremdleistungen.

THEATERFAHRTEN/VERANSTALTUNGSBESUCHE:

  • Gebuchte und bezahlte Eintrittskarten sind von der Rücknahme oder vom Umtausch ausgeschlossen.

FLUGREISEN UND KREUZFAHRTEN:

  • Bei den angebotenen Flugreisen und Kreuzfahrten tritt Potsdam Tours lediglich als Vermittler, einzig für die Transfers zum/vom Flughafen bzw. den Häfen als Veranstalter auf.

  • Es gelten die Stornobedingungen der jeweiligen Veranstalter. Bitte erkundigen Sie sich bei der Buchung danach.

c) Umbuchungen auf Wunsch des Kunden können bis zum Zeitpunkt der in den Rücktrittsbedingungen genannten ersten Stornostufe gegen Zahlung der genannten Bearbeitungsgebühr vorgenommen werden.

d) Umbuchungswünsche des Kunden, die später erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

e) Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen. Der Reisende und der Dritte haften gegenüber Potsdam Tours als Gesamtschuldner für den Reisepreis und für die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten, regelmäßig pauschaliert auf 10,- Euro für alle Reisen.

f) Dem Kunden bleibt es unbenommen, dem RV nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Rücktrittskosten- oder Umbuchungs-Pauschale.

g) Zur Absicherung des Rücktrittsrisikos wird dem Reisenden bei der Buchung der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Eintrittskarten-Versicherung bei Veranstaltungen empfohlen.

 

5. Rücktritt durch den RV

a) Bei Mehrtagesfahrten kann der RV bis vier Wochen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen nicht erreicht wird.

b) Bei Tagesfahrten ist das bis eine Woche vor Reisebeginn möglich.

c) Der Kunde erhält in diesem Fall die eingezahlten Beiträge in vollem Umfang zurück.

d) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder erheblich beeinträchtigt, so können sowohl der RV als auch der Kunde den Vertrag kündigen.

 

6. Gewährleistung

a) Für vereinbarte Leistungen, die nicht erbracht wurden, kann der Reisende eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen. Diese Ansprüche hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen.

b) Schadenersatz hat der RV zu leisten, wenn er einen Umstand zu vertreten hat, der zu einem Mangel an der Reise führt.

c) Der RV haftet nicht für Fälle höherer Gewalt.

d) Für Diebstahl und Abhandenkommen von Reisegepäck ist eine Haftung des RV ausgeschlossen.

e) Für grobe Verunreinigungen und mutwillige Beschädigungen haftet der Verursacher.

f) Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschiften ist der Reisende selbst verantwortlich.

 

7. Gerichtsstand

a) Der Reisende kann den RV an dessen Sitz verklagen.

b) Für Klagen des RV gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgeblich. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Potsdam Tours vereinbart.

 

8. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen.

Anhänge
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